Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hafen und Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG – Meeting am Wasser, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin
1. Vertragsabschluss
- Der Mietvertrag gilt als geschlossen, sobald die Reservierung der Meeting-Location vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde.
- Schriftliche und mündliche Bestätigungen sind gleichermaßen bindend.
- Der Mietvertrag verpflichtet beide Parteien zur Vertragserfüllung.
2. Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter stellt die Meeting-Location in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung.
- Sollte die zugesagte Location nicht bereitgestellt werden können, stellt der Vermieter eine gleichwertige Ersatzräumlichkeit oder leistet Schadensersatz.
3. Nutzung und Mietzeit
- Die Nutzung der Meeting-Location ist auf den gebuchten Zeitraum beschränkt.
4. Haustiere
- Haustiere sind in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
- Hunde dürfen auf dem Hof ausschließlich an der Leine geführt werden.
5. Zahlung
- Die Buchung wird verbindlich nach Bestätigung und Zahlung von 100 % des Mietpreises via PayPal.
6. Stornierung Rücktritt durch den Mieter
Die Stornierung muss schriftlich über das Buchungsformular erfolgen. Es gelten folgende Erstattungsregelungen:
- Bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50 % Erstattung.
- Weniger als 1 Monat bis 10 Tage vor Mietbeginn: 20 % Erstattung.
Bearbeitungsgebühr bei Ersatzmieter: Wird ein Ersatzmieter durch den Mieter oder Vermieter gestellt, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an.
- Innerhalb von 10 Tagen vor Mietbeginn: Keine Erstattung.
Ausschluss vom Rücktritt
- Catering und sonstige Zusatzleistungen: Stornierungen erstrecken sich nicht auf bereits bestelltes Catering oder sonstige Zusatzleistungen, insbesondere bei frischen oder produzierten Materialien. Diese Kosten sind vollständig zu begleichen.
7. Haftung und Pflichten des Mieters
- Der Mieter hat die gemieteten Räume und die Infrastruktur pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten.
- Schäden durch den Mieter oder seine Begleiter sind unverzüglich dem Vermieter zu melden und vom Mieter zu ersetzen.
8. Sicherheit
- Öffentliche Bereiche werden zur Prävention von Straftaten videoüberwacht.
- Die Überwachung erfolgt mit Auspixelung privater Bereiche, und entsprechende Hinweise sind vor Ort angebracht.
Berlin, Oktober 2024
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