Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hafen und Hof Grundbesitz GmbH & Co. KG – Camperport, Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin

Bestandteil des zwischen unseren Gästen und uns geschlossenen Mietvertrages sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bitte beachten Sie, dass auch durch Ihre telefonische Zusage ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt.

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Stellplatzreservierungen nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Stellplatzreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Stellplatzes vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.
  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast einen Stellplatz in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast einen anderen Stellplatz zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, den zugesagten Stellplatz trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, den reservierten Stellplatz baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
  3. Die Mietzeit schließt die Nutzung des Platzes im gebuchten Zeitraum ein
  4. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist erlaubt. Hunde sind außerhalb des Campers auf dem Hof an der Leine zu führen.
  5. Ihre Buchung wird durch uns nach Bestätigung und Eingang der Zahlung per PayPal in Höhe von 100 % des errechneten Beherbergungspreises als verbindlich behandelt.
  6. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung hat über das Buchungsformular zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
  • Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn: 50 % Erstattung
  • Stornierung weniger als einen Monat bis 10 Tage vor Mietbeginn: 20% Erstattung. Die Zahlung entfällt, wenn zu gleichen Bedingungen ein Ersatzmieter gefunden wird. Dies kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter erfolgen.
  • Bei Stornierungen innerhalb 10 Tage vor Anreise gibt es keine Erstattung der Kosten.
  1. Haftung und Pflichten des Mieters: Das Stellplatz und die Infrastruktur sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Infrastruktur oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des Stellplatzes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.
  2. Sicherheit: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche der Betriebsstätte des Vermieters mittels optisch-elektronischer Mittel (Videokameras) unter Verwendung von Auspixelung (Unkenntlichmachen) zur Prävention von Delikten gegen das Eigentum des Vermieters sowie zur Sicherung von Beweismitteln überwacht wird. Der Mieter wird ausdrücklich vor Betreten der Betriebsfläche des Vermieters durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen.

Berlin, Februar 2024